Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand der Erklärung:
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Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.ihkwahl26.de
Die Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg (IHK) ist bemüht, ihre Website "www.ihkwahl26.de" mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) so umfassend wie möglich vereinbar zu machen.
Die Inhalte dieser Website sind mit Stand dieser Erklärung bisher noch nicht vollständig barrierefrei.
Nicht-barrierefreie Inhalte finden sich derzeit vor allem in folgenden Bereichen:
Diese Erklärung wurde am erstellt. Die Überprüfung und Einschätzung basiert auf Selbstbewertung mit allg. verfügbaren Werkzeugen.
Über folgenden Kontakt können Sie der IHK für Ostfriesland und Papenburg Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter: