Fragen und Antworten zur IHK-Wahl

Im November 2026 findet die Wahl der Vollversammlung der IHK für Ostfriesland und Papenburg statt. Hier finden Sie Antworten auf erste Fragen rund um die IHK-Wahl. Möchten Sie sich darüberhinausgehend informieren, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Die IHK-Vollversammlung ist das wichtigste Entscheidungsgremium der IHK für Ostfriesland und Papenburg. 50 ehrenamtliche Unternehmensvertreter bestimmen in diesem „Parlament der Wirtschaft“ die inhaltliche Ausrichtung der IHK-Arbeit und entscheiden über die Fragen, die für die IHK-zugehörige gewerbliche Wirtschaft von grundsätzlicher Bedeutung sind. Die Wahl findet alle fünf Jahre statt. Geregelt wird die Wahl durch die IHK-Wahlordnung.

Wahlberechtigt sind alle Mitgliedsunternehmen der IHK für Ostfriesland und Papenburg, die in der Wählerliste eingetragen sind. Jeder Wahlberechtigte wählt innerhalb seiner Wahlgruppe (Branche) und seinem Wahlbezirk (örtliche Zuordnung).

Die Zusammensetzung der Vollversammlung spiegelt die regionale Wirtschaft wider und berücksichtigt dafür die Besonderheiten des Kammerbezirks und die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der Gewerbegruppen. Um diese Zusammensetzung zu gewährleisten und damit die regionale Wirtschaft abzubilden, sind die wahlberechtigten Unternehmen in Wahlgruppen und Wahlbezirke unterteilt, in denen gewählt wird.

Kandidieren können volljährige Personen,

  1. die wahlberechtigt sind und
  2. entweder selbst IHK-zugehörig sind oder
  3. allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung einer kammerzugehörigen juristischen Person, Handelsgesellschaft oder nicht rechtsfähigen Personenmehrheit befugt sind.

Wählbar sind auch eingetragenen Prokuristen und besonders bestellte Bevollmächtigte von Kammerzugehörigen.

Nehmen Sie bei Interesse an einer Kandidatur bereits zum jetzigen Zeitpunkt Kontakt zu uns auf, damit wir persönlich mit Ihnen ins Gespräch kommen können.

Bitte reichen Sie Ihren Wahlvorschlag schriftlich (gerne auch per Fax oder eingescannt per Mail) nur in diesem Zeitraum ein.

Hier finden Sie das Kandidaturformular und den Überblick über die Wahlgruppen und -bezirke als PDF verlinkt.

Bitte beachten Sie, dass Sie einen Selbstvorschlag, gegebenenfalls mit einer Vollmacht für besonders bestellte Bevollmächtigte, einreichen können oder den Fremdvorschlag für eine andere Person, welcher zwingend eine Erklärung des Wahlbewerbers beigefügt sein muss.

Der offizielle Zeitraum für die Einreichung einer Kandidatur ist vom 16.04. bis 07.09.2025. Die Kandidaten werden sortiert nach jeweiliger Wahlgruppe und Wahlbezirk auf unserer Wahlhomepage vorgestellt, sobald der Wahlausschuss über die Gültigkeit der Wahlvorschläge entschieden hat. Dies wird Mitte Oktober 2026 geschehen. Zusätzlich erfolgt eine Veröffentlichung in der Novemberausgabe des IHK-Magazins „Wirtschaft Ostfriesland & Papenburg“.

Die Wahl der Vollversammlung 2026 findet als Hybridwahl statt. Alle Wahlberechtigten erhalten rechtzeitig zu Beginn des Wahlzeitraumes Wahlunterlagen, welche Stimmzettel sowie Zugangsdaten für die digitale Stimmabgabe enthalten. Wie die Stimmabgabe im Wahlzeitraum vom erfolgt, kann jeder Wahlberechtigte frei entscheiden. Jeder Wahlberechtigte wählt innerhalb seiner Wahlgruppe (Branche) und seinem Wahlbezirk (örtliche Zuordnung).

Die Stimmauszählung findet am statt. Im Anschluss tagt der Wahlausschuss, welcher zeitnah die Ergebnisse bekanntmacht. Diese werden über die Wahlhomepage und in der Dezemberausgabe des IHK-Magazins „Wirtschaft Ostfriesland & Papenburg“ veröffentlicht.