Kandidieren können volljährige Personen,
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die wahlberechtigt sind und
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entweder selbst IHK-zugehörig sind oder
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allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung einer kammerzugehörigen juristischen
Person, Handelsgesellschaft oder nicht rechtsfähigen Personenmehrheit befugt sind.
Wählbar sind auch eingetragenen Prokuristen und besonders bestellte Bevollmächtigte von Kammerzugehörigen.
Nehmen Sie bei Interesse an einer Kandidatur bereits zum jetzigen Zeitpunkt Kontakt zu uns auf, damit wir
persönlich mit Ihnen ins Gespräch kommen können.
Bitte reichen Sie Ihren Wahlvorschlag schriftlich (gerne auch per Fax oder eingescannt per Mail) nur in
diesem Zeitraum ein.
Hier finden Sie das
und den
als PDF verlinkt.
Bitte beachten Sie, dass Sie einen Selbstvorschlag, gegebenenfalls mit einer Vollmacht für besonders
bestellte Bevollmächtigte, einreichen können oder den Fremdvorschlag für eine andere Person, welcher
zwingend eine Erklärung des Wahlbewerbers beigefügt sein muss.